Liste von aktiven Richtlinien

Name Typ Nutzerbestätigung
Hinweis zur Datenverarbeitung Richtlinie zur Website Authentifizierte Nutzer/innen
Unterweisung zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Verhalten in Notfällen Andere Richtlinien Authentifizierte Nutzer/innen

Zusammenfassung

Bei der Nutzung der Lernplattform werden personenbezogene Daten verarbeitet. Das geschieht je Benutzendengruppe auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.

Vollständige Richtlinie

  • Für Lehrende ist die Nutzung der Lernplattform freiwillig. Mit der Verifizierung ihrer Anmeldedaten erklären diese ihr Einverständnis in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, LoginID, Kursverlaufsdaten) zum Zweck der Nutzung des Lernportals (u.a. Bereitstellung, Authentifizierung, Betrieb der Plattform). Sie können die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; das Konto wird im Anschluss in der Regel umgehend, spätestens aber nach sechs Monaten gelöscht. Den Widerruf richten sie bitte per E-Mail an moodle@thga.de.

  • Für Mitarbeitende ist die Nutzung der Lernplattform im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses (z.B. bei Tätigkeiten für eine Lehrperson oder im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Hochschule) verpflichend.

  • Auch für Studierende ist die Nutzung der Lernplattform verpflichend, wenn mind. eine ihrer Lehrpersonen ein verpflichtendes Lehrangebot auf der Lernplattform anbietet.

  • Für Nicht-Hochschulangehörige ist die Nutzung der Lernplattform freiwillig. Sie erteilen mit der Registrierung ihr Einverständnis in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Kursverlaufsdaten) zum Zweck der Nutzung des Lernportals (u.a. Bereitstellung, Authentifizierung, Betrieb der Plattform). Sie können die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; Ihr Konto wird im Anschluss in der Regel umgehend, spätestens aber nach sechs Monaten gelöscht. Den Widerruf richten Sie bitte per E-Mail an moodle@thga.de oder nutzen die Funktion “Meinen Account löschen“ direkt in Ihrem Benutzendenprofil.

Details zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.


Zusammenfassung

Die "Unterweisung zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Verhalten in Notfällen" ersetzt die Sicherheitsunterweisung für Studierende und enthält Hinweise für Mitarbeitende, Lehrende, Lehrbeauftragte und Gäste. Ihre Kenntnisnahme wird protokolliert und muss ggf. in Abständen erneuert werden.

Vollständige Richtlinie

Unterweisung zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Verhalten in Notfällen

Inhalt
  1. Einleitung
  2. Rechtliche Grundlagen
  3. Versicherungsschutz
  4. Unfallvermeidung und Erkennen von Gefahren
  5. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
  6. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
  7. Brandschutz
  8. Verhalten im Brandfall
  9. Mutterschutz
  10. IT-Sicherheitsvorfall

1. Einleitung

An der Hochschule können gefährliche Situationen und Notfälle auftreten. Darüber hinaus möchten wir die Gesundheit aller Hochschulangehörigen und Gäste schützen. Daher müssen Beschäftigte und Studierende über angemessenes Verhalten in einem Notfall oder in gesundheitlichen Belangen informiert sein. Hierzu dient diese Sicherheitsunterweisung. Gäste und Nicht-Hochschulangehörige erhalten hiermit ebenfalls wichtige Informationen zum richtigen Verhalten bei Unfällen und Notfällen.

Kritische Ereignisse wie Unfälle, Brände oder sonstige Notfälle erfordern ein besonderes Handeln. Dafür möchten wir Ihnen praktische Tipps geben und Sie über Kontakte und Verhaltensweisen informieren.

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2. Rechtliche Grundlagen

Gem. § 12 ArbSchG hat ein Arbeitgeber die Beschäftigten „über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen“. Übertragen auf Hochschulen gilt diese Pflicht auch gegenüber den Studierenden. Darüber hinaus gelten für Unternehmen (und Hochschulen gem. § 2 (1) Nr. 8 c) SGB VII) die Grundsätze der Prävention gem. §§ 1 - 4 DGUV Vorschrift 1. Diese Unfallverhütungsvorschriften erfordern ebenfalls eine angemessene Unterweisung.

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3 Versicherungsschutz

Studierende unterliegen dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gem. § 2 (1) Nr. 8 c) SGB VII. Der Versicherungsschutz gilt für Studierende, wenn sie an einer Hochschule ordentlich immatrikuliert sind. Der Versicherungsschutz ist für Studierende beitragsfrei.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei Studierenden auf alle Tätigkeiten, die im (wesentlichen, inneren) Zusammenhang mit der Aus- und Fortbildung an der Hochschule stehen. Dazu zählen u.a. der Besuch von Lehrveranstaltungen und Einrichtungen der Hochschule (z.B. der Bibliothek), die Beteiligung an Exkursionen im In- und Ausland unter der Leitung eines Hochschullehrenden und die Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport.

Für Mitarbeitende basiert der gesetzliche Unfallversicherungsschutz auf § 2 (1) Nr. 1 SGB VII. Mitarbeitende sind bei betrieblichen Tätigkeiten, Dienstwegen und -fahrten und bei im Zusammenhang mit der versicherten Arbeit stehenden Tätigkeiten versichert.

Versicherungsschutz besteht für alle Versichertengruppen auch bei Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von der Wohnung zum Studien- bzw. Tätigkeitsort und zurück, außerdem auf kleineren Umwegen z.B. bei Nutzung einer Fahrgemeinschaft oder für die Unterbringung von Kindern in der Kinderbetreuung.

Nicht versichert sind persönliche „eigenwirtschaftliche Tätigkeiten“ (Nahrungsaufnahme, Nutzung von Duschen, Umkleiden und Besuch des WC, Arbeits- und Raucherpausen), studiumsbezogene Tätigkeiten außerhalb der Hochschule (Studienarbeiten, Lerngruppen außerhalb von Räumlichkeiten der Hochschule, privat organisierte Studienfahrten, o.ä.) und Wegeunfälle auf Umwegen für private Erledigungen.


Studierende der THGA sind gesetzlich unfallversichert bei der

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW)
Regionaldirektion Westfalen-Lippe,
Salzmannstr. 156,
48159 Münster

0251 2102-0
westfalen-lippe@unfallkasse-nrw.de


Beschäftigte sind gesetzlich unfallversichert bei der

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Verwaltungsstelle Duisburg
Düsseldorfer Straße 15
47051 Duisburg

0203 3487-0
bv.duisburg@vbg.de


Lehrbeauftragte der DMT-LB stehen nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Sie werden im Rahmen eines Werkvertrages als Selbständige tätig. Es besteht daher kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, aber die Möglichkeit einer freiwilligen (kostenpflichtigen) Versicherung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

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4. Unfallvermeidung und Erkennen von Gefahren

Für alle Hochschulangehörigen gilt eine allgemeine Verpflichtung

  1. zur Unterstützung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes,
  2. zur bestimmungsgemäßen Verwendung von Arbeitsmitteln, Maschinen und Werkzeugen,
  3. zur Kontrolle von elektrischen Geräten auf eine entspr. Zulassung (CE-Kennzeichnung, Prüfsiegel) und sichtbare Schäden und zur ausschließlichen Verwendung unbeschädigter Geräte,
  4. ggf. zur Durchführung (Lehrpersonen) bzw. Teilnahme an weiteren Unterweisungen, z.B. Labor-, geräte- oder maschinenspezifischen Sicherheits- oder Gefahrstoffunterweisungen,
  5. zur Kenntnis über richtiges Verhalten in Notfallsituationen,
  6. zur Meldung von Sicherheitsmängeln und beobachteten Gefährdungen, z.B.
    • verstellte Fluchtwege & Notausgänge
    • verstellte oder beschädigte Rauch- und Brandschutztüren
    • beschädigte oder fehlende Löscheinrichtungen (z.B. Feuerlöscher)
    • defekte oder schwergängige Fenster, Oberlichter und Türen
    • absturzgefährdete Teile (z.B. lose Deckenplatten)
    • Stolperstellen und Rutschgefahren
    • defekte Abdeckungen von Lichtschaltern und Steckdosen, defekte Arbeitsmittel
  7. zum Parken und Abstellen von Fahrzeugen ausschließlich in den gekennzeichneten Parkflächen und zum Freihalten von Verkehrs- und Rettungswegen und -flächen,
  8. zur Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit nach dem Durchfahren der Schrankenanlagen,
  9. zur Einhaltung des Rauchverbotes (und des Verbotes zur Nutzung von E-Zigaretten) in allen Gebäuden der Hochschule und
  10. zur Einhaltung des Alkohol- und Rauschmittelverbotes.

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5. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen

Alle Hochschulangehörigen haben sich über die Bedeutung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen im eigenen Aufenthaltsbereichen zu informieren.

Art Farbe & Form Anwendungsbeispiele Ansichtsbeispiel
Rettungszeichen grün, quadratisch Erste Hilfe, Notausgang, Sammelstelle
Gebotszeichen blau, rund Schutzausrüstung nutzen, Hände waschen
Verbotszeichen rot, rund, durchgestrichen Rauchverbot, Verbot offener Zündquellen, kein Trinkwasser
Warnzeichen gelb, dreieckig Warnung vor Biogefährdung, vor heißen Oberflächen, vor elektr. Spannung
Brandschutzzeichen rot, quadratisch Brandmeldetelefon, Brandbekämpfungsmittel, Feuerlöscher

Fluchtwege und Notausgänge sind den Flucht- und Rettungsplänen zu entnehmen:


Flucht- und Rettungsplan.
Zum Vergrößern anklicken.

Fluchtwege:

Sammelplätze:

Erste Hilfe-Einrichtungen:
   

Feuerlöscher:

Notrufeinrichtungen:
 

 

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6. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
6.1 Verhalten im Notfall

Alle Hochschulangehörigen sind bei einem Notfall zur Ersten Hilfe verpflichtet.

  1. Bewahren Sie Ruhe.
  2. Bringen Sie Verletzte aus dem Gefahrenbereich, sofern möglich. Achten Sie dabei auf Eigenschutz: Bringen Sie sich selber nicht in Gefahr.
  3. Sichern Sie die Unfallstelle ab.
  4. Tätigen Sie einen Notruf (6-W-Regel):
    • Wer meldet den Notfall oder Unfall?
    • Wo ist es passiert?
    • Was ist geschehen?
    • Wie viele Betroffene?
    • Welche Verletzungen liegen vor?
    • Warten auf Rückfragen! Die Leitstelle beendet das Gespräch.
  5. Weisen Sie Rettungskräfte ein.
  6. Informieren Sie Ersthelfer:innen und leisten Sie ggf. Erste Hilfe (s.u.).

6.2 Ersthelfer:innen und Erste Hilfe-Material

Beispiel einer Ersthel-
fendenliste. Zum
Vergrößern anklicken.

Erste Hilfe-Material und
Pflasterspender. Zum Vergrößern
anklicken.

Informieren Sie sich, wer Ersthelferin oder Ersthelfer ist und wo das Erste Hilfe-Material aufbewahrt wird. Listen mit den Namen der Ersthelfenden finden Sie i. d. R. an den Standorten der Verbandkästen.

Standorte der Verbandkästen sind u. a. im Flucht- und Rettungsplan gekennzeichnet. Die Verbandkästen sind versiegelt. Für kleinere Verletzungen sind Pflasterspender vorhanden. Entnommenes Verbandmaterial aus dem Verbandkasten oder leere Pflasterspender sind dem technischen Dienst zu melden.

 

6.3 Defibrillatoren

Für den Fall eines Herzstillstandes gibt es auf dem Campus Defibrillatoren. Die Bedienung des Defibrillators ist für jeden Laien durch die sprachgesteuerte Bedienungsanleitung möglich.
Standorte der Defibrillatoren sind u. a. im Flucht- und Rettungsplan gekennzeichnet:

  • Geb. 1: Zentraler Empfang, Haupteingang
  • Geb. 2: Erdgeschoss, Treppenabmauerung
  • Geb. 3: Eingang C1, EG
  • Geb. 5: Erdgeschoss, im Treppenhaus
  • Geb. 7: Eingang E, 1. Etage, neben Feuerlöscher 
  • Geb. 8: Erdgeschoss, zwischen Herren- und Behinderten-WC

6.4 Evac-Chairs

Zur Unterstützung bei der Evakuierung von Personen mit eingeschränkter Mobilität werden an der Technischen Hochschule Evakuierungsstühle vorgehalten. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Standorte anhand des vor Ort aushängenden Flucht - und Rettungsplan.

6.5 Arztbesuche und Meldungen

(Wege-) Unfälle von Studierenden sind der Lehrveranstaltungsleitung, von Beschäftigten der/dem jew. Vorgesetzten zu melden. Wenn eine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen wird, teilen Sie bitte der/dem behandelnden Ärztin/Arzt mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang

  • mit dem Besuch einer Hochschule handelt und Sie als Studierende:r bei der Unfallkasse NRW versichert sind, bzw.
  • mit der beruflichen Tätigkeit handelt und sie als Beschäftigte:r bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft versichert sind.

Nach einer ärztlichen Behandlung muss eine Unfallanzeige erstellt werden. Schicken Sie bitte eine vollständig ausgefüllte Unfallanzeige (Formulare: Beschäftigte, Studierende) an das Studierendensekretariat der Hochschule (ThStudierendensekretariat@thga.de) bzw. an die/den jew. Vorgesetzten oder an arbeitssicherheit@dmt-lb.de. Von dort wird sie an die UK NRW bzw. VBG weitergeleitet.

Jede Verletzung, die ärztlich oder durch einen Ersthelfenden versorgt wird, ist ins elektronische Verbandbuch im Intranet einzutragen. Studierende wenden sich dazu bitte an das Lehrpersonal.

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7. Vorbeugender Brandschutz
  • Flucht- und Rettungswege sind in voller Breite freizuhalten (Zufahrten, Treppenhäuser, Flure, etc.), Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht verstellt oder in ihrer Lage verändert werden (Brandmelder, Feuerlöscher, Brandschutztüren, etc.). Fluchtwege dürfen niemals zur Lagerung oder zum Abstellen von Gegenständen oder Materialien genutzt werden.
  • Brandschutztüren sowie alle Türen zu Fluren und Treppenräumen – egal welcher Bauart – dürfen in keinem Fall verstellt, verkeilt oder festgebunden werden. Im Brandfall verhindern sie eine Ausbreitung von Rauch oder Feuer in andere Gebäudeteile (Brand- und Rauchabschnitte) und somit eine Gefährdung von Menschen durch vermeidbare Verrauchung/Feuereinwirkung.
  • Die konsequente Einhaltung des Rauchverbots im Gebäude entsprechend der Hausordnung und den örtlichen Kennzeichnungen ist zu beachten: Rauchen und Nutzung von E-Zigaretten ist nur im Freien an den besonders ausgewiesenen Stellen (an denen Aschenbecher aufgestellt sind) gestattet. Brennende Zigarettenreste ausschließlich in die dafür vorgesehenen Aschenbecher in den Raucherzonen abwerfen.
  • Schäden an der Elektroinstallation (Funkenbildung, Schmorgerüche etc.) oder an elektrischen Geräten sind sofort dem Lehrpersonal oder dem technischen Dienst über +49 (0) 234 – 968-3342 oder per Mail an ThTechnischerdienst@thga.de zu melden. Defekte elektrische Geräte sind sofort unter Eigenschutz abzuschalten und ebenfalls zu melden. Beim Verlassen der Räume sind Elektrogeräte, die nicht im Dauerbetrieb sind, auszuschalten bzw. abzustecken, um die Brandlast reduzieren.

  • Brandschutzordnung Teil A.
    Zum Vergrößern klicken.
    Die Aufstellung und Benutzung elektrischer Geräte ist nur für dienstliche oder studiumsbezogene Zwecke erlaubt. Ausnahmen für die von Studierenden mitgebrachten privaten Elektrogeräte (z. B. Wasserkocher, Heizplatten, etc.) sind nur nach geltender Verfahrensanweisung und Absprache mit dem Lehrpersonal und nur nach vorheriger Elektroprüfung durch eine Elektrofachkraft erlaubt. Studierende sind für die Einhaltung der technischen Sicherheit eigenverantwortlich und haften für entstehende Schäden.
  • Die Brandschutzordnung der DMT-LB - THGA ist zu beachten. Der Teil A (s. Abb.) hängt in allen Gebäuden aus und gibt Anweisungen zum Verhalten im Brandfall und ist von allen Personen an der THGA zu beachten. Die Brandschutzordnung Teil B enthält erweiterte Anweisungen und ist für alle Angehörigen der THGA (auch für Studierende) gültig.
    Teil B der Brandschutzordnung ist hier abrufbar.
  • Machen Sie sich vor Ort mit dem Flucht- und Rettungsplan vertraut, z. B. über
    • Fluchtwege, über die Sie das Gebäude im Alarmierungsfall verlassen sollen,
    • die Standorte von Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Handfeuerlöscher,
    • die Brandmeldeeinrichtungen, wo sich Druckknopfmelder befinden und
    • die Sammelplätze, wo Sie sich im Alarmierungsfall nach dem Verlassen des Gebäudes einfinden sollen.

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8. Verhalten im Brandfall
8.1 Meldung und Evakuierung
  1. Bewahren Sie Ruhe.
  2. Melden Sie den Brand
    1. per Druckknopfmelder,
    2. mittels telefonischen Notrufs (6-W-Regel):
      • Wer meldet den Notfall oder Unfall?
      • Wo ist es passiert?
      • Was ist geschehen?
      • Wie viele Betroffene?
      • Welche Verletzungen liegen vor?
      • Warten auf Rückfragen! Die Leitstelle beendet das Gespräch.
    3. und intern am THGA-Empfang (Durchwahl: -3333)
  3. Vermeiden Sie Panik.

Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung und Rettung von Sachgütern!

Die Nutzung von Aufzügen im Brandfall ist untersagt. Der Gefahrenbereich ist über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen und die Sammelstellen aufzusuchen:

Im Falle einer Evakuierung während einer Lehrveranstaltung trägt die Lehrperson die unmittelbare Fürsorge- und Handlungsverantwortung für die Sicherheit der Teilnehmenden sowie für die ordnungsgemäße Räumung Ihrer Veranstaltung:

  • Sprechenden- und Leitungsfunktion: Verhindern Sie Panik und geben Sie klare Anweisungen.
  • Räumung des Raumes: Fordern Sie die Teilnehmenden der Veranstaltung auf, den Raum unverzüglich zu verlassen und sich zum vorgesehenen Sammelplatz zu begeben.
  • Hilfestellung: Sie sind dafür verantwortlich, mobilitätseingeschränkten Studieren-den bei der Evakuierung zu helfen bzw. dafür Unterstützung zu organisieren.
  • Ortskundige Führung: Sie sollten sich vor Semesterbeginn über die Flucht- und Rettungswege sowie den Standort des Sammelplatzes informieren, um die Gruppe sicher nach draußen führen zu können.

8.2 Löschversuch unternehmen

  1. Anleitung auf
    Feuerlöscher.
    Zum Vergrößern
    klicken.
    Führen Sie Löschversuche nur ohne Gefährdung der eigenen Person durch.
  2. Bekämpfen Sie Brände mit den nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten.
  3. Schalten Sie bei Bränden an elektrischen Anlagen sofort den Strom ab.

Eine Bedienungsanleitung befindet sich auf jedem Feuerlöscher. Sie erst im Brandfall zu lesen, kostet auch aufgrund der Ausnahmesituation, Nervosität und Hektik zu viel Zeit. Daher: Prägen Sie sich die Standorte der Feuerlöscher ein und lesen Sie die Bedienungsanleitung im Vorfeld.

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9. Mutterschutz

Bitte informieren Sie uns frühzeitig:
Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, teilen Sie dies der Hochschule bitte mit. Hierfür können Sie das Formular "Meldung einer Schwangerschaft" nutzen, das Sie bitte der Zentralen Studienberatung zukommen lassen.

Ihre Angaben werden selbstverständlich diskret und vertraulich behandelt. Die Meldung einer Schwangerschaft ist freiwillig.

Bei einem Erstgespräch mit der Zentralen Studienberatung werden Sie umfassend informiert und können so besser Ihre nächsten Schritte planen.

Sicherheit & Gesundheit – Ihre nächsten Schritte:
Sollten Sie eine Ersatzleistung in Anspruch nehmen wollen, erfolgt nach der Mitteilung Ihrer Schwangerschaft in der Regel folgender Ablauf:

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung:  Ihre Hochschule prüft, ob Risiken für Sie oder Ihr Kind bestehen, z. B. in Laboren oder bei Praktika.
  • Erhalt einer E-Mail mit dem Ergebnis der Beurteilung.
  • Individuelle Beratung: Ihnen wird ein Gesprächstermin (telefonisch oder persönlich) mit der Zentralen Studienberatung angeboten, um Ihre persönliche Studienplanung für die kommenden Monate zu besprechen.
  • Mögliche weitere Maßnahmen: Falls die Gefährdungsbeurteilung Risiken aufzeigt, wird gegebenenfalls ein weiterer Termin mit den zuständigen Verantwortlichen erforderlich. In diesem Fall trifft die Hochschule Schutzmaßnahmen und versucht, Ihre Studienbedingungen anzupassen.

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10. IT-Sicherheitsvorfall

Grundsätzlich gelten die Pflichten gem. § 5 Nutzungsordnung für die IT-Infrastruktur der THGA. Sollten Sie feststellen oder vermuten, dass

  • ein Dienstgerät (PC, Laptop oder sonstiges IT-Gerät),
  • ein privates Gerät, das mit dem Hochschulnetz verbunden ist oder mit dem Sie auf ein IT-System der Hochschule zugreifen,
  • oder ein von Ihnen genutztes Benutzendenkonto eines der hochschulbezogenen IT-Systeme

ggf. kompromittiert ist, halten Sie sich bitte an folgende Verhaltensanweisung:

  • Stellen Sie alle weiteren Arbeiten am entspr. Gerät oder mit dem entspr. Benutzendenkonto sofort ein. Verdächtige Geräte nicht ausschalten.
  • Trennen Sie schnellstmöglich alle Netzwerkverbindungen: Ziehen Sie LAN-Kabel ab und deaktivieren Sie WLAN- und Mobilfunkverbindungen.
  • Dokumentieren Sie die verdächtigen Beobachtungen und beschreiben Sie die letzten durchgeführten Aktionen.
  • Wenden Sie sich schnellstmöglich an den Support des Rechenzentrums (https://www.thga.de/rechenzentrum).

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