3. Beispiele für unzulässige Nutzung
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Sie kopieren urheberrechtlich geschützte Werke wie z.B. Fotografien oder Zeitungsartikel als Input in einen KI-Dienst ein. Diese Verwendung ist nicht zulässig, solange keine Zustimmung der Rechteinhaber vorliegt.
Sie verwenden personenbezogene oder besonders sensible personenbezogene Daten Dritter als Teil eines Inputs wie z.B. den Klarnamen, die E-Mail-Adresse, ethnische Herkunft, biometrische oder medizinische Daten. Diese Verwendung ist nicht zulässig. Personenbezogene Daten sind zu anonymisieren.
Sie kopieren Bewerbungsunterlagen, persönliche Anschreiben, Lebensläufe oder andere sensible Unterlagen dritter Personen in nicht-anonymisierter Form als Teil eines Inputs in den KI-Dienst ein. Diese Verwendung ist nicht zulässig.
Sie kopieren nicht-öffentliche Schriftstücke wie z.B. Angebotsabgaben, Selbstauskünfte oder Geschäftsberichte als Input in einen KI-Dienst ein. Diese Verwendung ist ohne Zustimmung der Betroffenen nicht zulässig.
Sie kopieren Prüfungsleistungen von Studierenden oder Auszubildenden wie z.B. schriftliche Klausurlösungen oder Zeichnungen als Input in einen KI-Dienst ein, um Sie bei der Korrektur zu unterstützen. Diese Verwendung ist nicht zulässig.
Sie verwenden vertrauliche Materialien wie Gremienprotokolle aus geschlossenen Sitzungen, nicht-öffentliche Forschungsergebnisse oder Verschlusssachen als Teil eines Inputs. Diese Verwendung ist nicht zulässig.
Sie führen eine automatische Bewertung von Unterlagen mithilfe von KI-Diensten durch, die beeinträchtigende Wirkungen für die betroffenen Personen entfaltet und bei der Sie das Ergebnis aus dem KI-Dienst ohne umfassende menschliche Bewertung übernehmen. Diese Verwendung ist nicht zulässig.
Die Liste enthält nur Beispiele und ist natürlich nicht abschließend.