Bild, Ton und persönliche Daten der Teilnehmenden unterliegen (auf Basis verschiedener Rechtsgrundlagen) besonderem Schutz.
- Das „Recht am eigenen Bild“ (s. u.a. KunstUrhG, §§ 22-24, 33) schützt das von TN übertragene Kamerabild,
- die „Unverletzlichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes“ (s. u.a. § 201 StGB) das Tonsignal,
- und das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ (s. u.a. Wikipedia: Informationelle Selbstbestimmung) umfasst auch die Speicherung des Namens (in Form der Teilnehmendenliste) in der Videoaufzeichnung.
Daher ist eine Einwilligung in die Aufzeichnung durch die Betroffenen zwingend erforderlich. Dafür kann
- ein Formular (Link) genutzt werden,
- im Meeting selber eine entsprechende Information gegeben werden („Ich starte die Aufzeichnung in 1 Min., wer das nicht möchte, verlässt bitte das Meeting und greift auf die entsprechende Aufnahme zurück.“) oder
- im Vorfeld eine andere Variante von Zustimmung eingeholt werden (z.B. via Moodle: Abstimmung, Feedback, o.ä.).
Darüber hinaus kann die Einstellung „Aufnahmeeinverständnis“ auf der Seite https://zoom.us/profile/setting?tab=recording aktiviert werden.
Achtung:
Den TN wird eine Info eingeblendet mit den Optionen „Fortfahren“ und „Meeting
verlassen“, das Ignorieren dieser Abfrage wird allerdings wie eine Zustimmung
gewertet, die TN, die keine Auswahl treffen, werden mit aufgezeichnet.
Eventuell kann man das Zoom-Meeting so anpassen, dass keine Einwilligung erforderlich ist:
- Sie blenden die Teilnehmendenliste während der gesamten Dauer der Aufzeichnung aus.
- Sie unterbinden die Übertragung von Videobildern (Video der Teilnehmer ausschalten) während der gesamten Dauer der Aufzeichnung. Voreinstellung unter https://zoom.us/profile/setting, „Teilnehmervideo“.
- Sie unterbinden die Audio-Übertragung der Teilnehmenden während der gesamten Dauer der Aufzeichnung. Voreinstellung unter https://zoom.us/profile/setting, „Teilnehmer beim Beitritt stumm schalten“.
Disclaimer: Ich bin so ungefähr das Gegenteil von einem Juristen. Diese Antwort entbindet Sie nicht von der Pflicht, diese Angaben auf Ihren Einzelfall anzuwenden und ggf. juristisch überprüfen zu lassen.