Ohne (zu tief) in die technischen Details
einzutauchen, sollten Sie doch ein paar Eckdaten kennen, um Ihre Anforderungen formulieren zu können. Es gibt m.b.M.n. drei Gruppen von "Signalen", die übertragen oder aufgezeichnet werden müssen, um die wichtigsten Inhalte einer
Lehrveranstaltung an einem anderen Ort erfahrbar zu machen:
1. Audio
Der Vortrag des Lehrenden ist sicherlich ein Kernelement einer Lehrveranstaltung. Daher muss eine Übertragung / Aufnahme der Stimme erfolgen. Normalerweise setzt man dazu Mikrofone ein. Diese gibt es als Pultmikrofon, Funkmikrofon (mit
Nackenbügel, zum Umhängen oder als Lavalier zum Anklipsen), aber auch als Raum- oder Deckenmikrofone.
2. Video
Neben dem verbalen Vortrag ist die Lehrperson und ihr Agieren sicherlich relevant. Die Sichtbarkeit eines/r Vortragenden schlägt sich (im Gegensatz zu z.B. "vertonten Folien" ohne Video der sprechenden Person) auf die Aufmerksamkeit
des Publikums nieder, ist aber auch für den Transport von sog. "nonverbaler Kommunikation" elementar. Darüber hinaus kann über ein Videosignal das Tafelbild und seinen Entstehensprozess übertragen und aufgenommen werden.
Auch in der Kameratechnik gibt es sehr viele Spielarten, z.B. Verfolgerkameras, die sich immer auf die sprechende Person ausrichten, außerdem solche, die automatisch einen Bildausschnitt auswählen. Bei solchen Kameras tragen Schwenk- und Neigungswinkel
sowie Zoomstärke und -qualität zu mehr oder weniger guter Bildqualität bei und entscheiden, ob z.B. Tafelbilder auch lesbar übertragen werden.
3. Inhaltspräsentationen
Über Person, Vortrag und Tafelbild werden in Lehrveranstaltungen diverse weitere Inhalte präsentiert und Medien eingesetzt. Das können (digitale) Folien, der Bildschirminhalt von Laptop, Dozent/innen-PC oder Tablet,
der Overheadprojektor, Stifteingaben und vieles mehr sein.
4. Verarbeitung, Übertragung und Speicherung
Alle diese o.g. Informationen und Signale müssen nun digital verarbeitet, übertragen und/oder gespeichert werden. Also müssen das Mikrofonsignal, das Videobild und weitere Lehrveranstaltungsinhalte entsprechend verarbeitet und a) als Live-Übertragung
ausgesendet und/oder b) im Netzwerk gespeichert werden.
Während Audio- und Videosignale recht einfach übertragbar sind und auch der Bildschirminhalt (einfacher: das Bild des Projektors, da über diesen Folien, Videos, Stifteingaben oder Inhalte einer Dokumentenkamera einem Präsenzpublikum präsentiert werden)
in einem oder mehreren verarbeitbaren Signalen vorliegt, gibt es durchaus Inhalte, die schwerer zu digitalisieren sind: Anschauungsobjekte müssten mittels Dokumentenkamera dem Präsenzpublikum präsentiert werden, der Tageslichtprojektor (falls noch
genutzt) müsste ebenfalls durch die Dokumentenkamera (auch: "Visualizer") ersetzt werden. So könnten auch diese Inhalte in der Übertragung bzw. der Aufzeichnung gezeigt werden.
Für die Zuschauenden der Übertragung bzw. die Studierenden, die sich eine Aufzeichnung zeitversetzt ansehen, stehen am Ende zwei Videobilder (1. Kamerabild von der/dem Vortragenden, 2. Projektorinhalt) und die Audiospur zur Verfügung. Die bei den Endbenutzenden
eingesetzte Abspielsoftware kann viele (Komfort-) Funktionen (wie Größenverhältnisse der beiden Videospuren, Vollbild, Untertitel, Kapitelnavigation, Abspielgeschwindigkeit, etc.) zur Verfügung stellen.
Ich habe einmal versucht, diese Bedingungen in der Abbildung oben (zum Vergrößern anklicken!) schematisch aufzumetern.
5. Videomanagement, -bearbeitung und -veröffentlichung
Sowohl die Übertragung als auch die Aufzeichnung einer Lehrveranstaltung übernimmt eine serverseitige Software, ein sog. Videomanagementsystem. Ähnlich dieser Lernplattform ist es eine entweder auf Servern der THGA betriebene oder von Dritten zur Verfügung
gestellte Software, die über das Internet im Browser erreichbar und bedienbar ist.
Dieses Videomanagementsystem soll Ihnen verschiedenste Möglichkeiten bieten. Neben dem Hochladen bereits bestehender Aufnahmen und Lehrvideos (z.B: aus den letzten "Corona-Semestern") sollen hier Übertragungen geplant und Aufzeichnungen bearbeitet (geschnitten,
mit Beschreibungen und Kapitelmarken versehen) werden können.
Hier sind dann auch diverse Schnittstellen zu weiteren IT-Systemen notwendig: Ein erforderlicher Login muss gegen den zentralen Verzeichnisdienst der Benutzendenkonten authentifizieren, eine Veröffentlichung einer Aufzeichnung auf der Lernplattform soll
möglichst einfach sein.
6. Weitere Rahmenbedingungen
Usability der Technik - Nach vier "Corona-Semestern"
und Home Office haben wir alle unsere Webcams und Headsets, Mikrofone und weitere Werkzeuge halbwegs im Griff, aber die relativ komplexe technische Umsetzung ist noch einmal etwas anderes. Die Benutzung im Hörsaal (= "Mediensteuerung") muss so einfach
wie möglich und ohne zusätzliche Verkabelung und Konfiguration machbar sein.
Usability der Software - Nicht jeder (fast niemand?)
hat Lust, sich neben Moodle, HISinOne, Sciebo, Zoom, ... in ein weiteres System einarbeiten zu müssen. Das Videomanagementsystem muss also ebenfalls so benutzendenfreundlich wie möglich sein, ohne dabei im Funktionsumfang beschränkt zu sein. Planung
von Übertragungen und Aufzeichnungen, Videobearbeitung und -verwaltung und die Veröffentlichung müssen entsprechend einfach funktionieren. Auch die Veröffentlichung direkt auf der Lernplattform muss möglichst einfach sein.
Rechtsfragen - Video- und Audioaufzeichnungen sind
einigermaßen sensibles Datenmaterial. Unter anderem sind das „Recht am eigenen Bild“ gem. §§22ff., §33 KunstUrhG und die „Vertraulichkeit des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes“ gem. §201 StGB berührt. Der Zugriff muss also über ein entsprechendes
Rollen- und Rechtemanagement (wie hier auf der Lernplattform) eingeschränkt werden und setzt eine Authentifizierung gegen den zentralen Verzeichnisdienst der Benutzendenkonten der THGA voraus.
Zugriffsmanagement - Auf der anderen Seite möchten
Lehrende evtl. die Nachbearbeitung und Veröffentlichung durch Andere, z.B. ihre studentischen oder wissenschaftlichen Mitarbeitenden, erledigen lassen. Das Ansehen einer veröffentlichten Aufzeichnung soll dagegen evtl. nur spezifischen Studierendengruppen,
z.B. den Teilnehmenden einer speziellen Lehrveranstaltung möglich sein. Überall hier muss ein Zugriffs- und Berechtigungskonzept greifen.